ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1: Anmeldung

Die Anmeldung zu Tanz und Fitnesskursen der DANCE LOFT ist verbindlich.
Die Anmeldung zu einem Kurs muss schriftlich mittels eines vorgefertigten Anmeldeformulars der Tanzschule DANCE LOFT erfolgen. Mit Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss.

Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Mit Ihrer ersten Anmeldung wird eine einmalig anfallende Aufnahmegebühr von 25,- Euro erhoben, welche mittels Banklastschrift mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen wird.

Abmeldung zu KURSEN: Paartanz und Prävention:
Meldet sich der Kursteilnehmer zwei Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich bei der DANCE LOFT ab, erhebt die Tanzschule eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro. Entscheidend ist der Eingang der Abmeldung in der Tanzschule DANCE LOFT. Bei späteren Abmeldungen ist der Teilnehmer verpflichtet, das volle Honorar zu zahlen. Dem Kursteilnehmer bleibt es unbenommen, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Für den Fall, dass der gebuchte Kurs überfüllt ist oder wegen zu geringer Beteiligung abgesagt wird, behält sich die Tanzschule DANCE LOFT vor, dem Kursteilnehmer einen gleichwertigen Alternativkurs anzubieten.

§ 2: Leistungsumfang

Leistungsumfang für Kinder und Jugendliche:
Die Tanzschule DANCE LOFT bietet Videoclipdance, Hip- Hop, Breakdance und Jazz für Kinder und Jugendliche an. Der Kursvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.  Er kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben in der Tanzschule DANCE LOFT, Dieselstraße 8, 76327 Pfinztal eingehen.

Die vereinbarte Unterrichtsgebühr ist als 1/12 der Jahresgebühr zu verstehen. Sie wird fortlaufend monatlich im Voraus per Banklastschrift eingezogen.

Leistungsumfang für Erwachsene:
Die Tanzschule DANCE LOFT bietet Tanz und Fitnesskurse für Erwachsene mit festen Laufzeiten von 12 Monaten an. Daneben bietet die Tanzschule DANCE LOFT Kurse wie Rückenfit und Prävention an. Nach der festen Laufzeit von 12 Monaten kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Der Unterricht findet mindestens einmal wöchentlich statt, mit Ausnahmen der Schulferientage in Baden-Württemberg sowie der gesetzlichen Feiertage.

§ 3: Beitrag/Zahlungsbedingungen

Das Kursbeitrag ist zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde fällig.

Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug im Lastschriftverfahren jeweils zum 01. eines Monats.

Kommt es wegen mangelnder Deckung, fehlerhafter Angabe der Kontonummer oder ungerechtfertigtem Widerspruch zu einer Lastschrift, ist die Tanzschule DANCE LOFT berechtigt, dem Kursteilnehmer die, für die Rücklastschrift angefallenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen. Bei Barzahlung und Überweisung des Kursbeitrags ist die Tanzschule DANCE LOFT berechtigt, dem Kursteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro pro Zahlung zu berechnen.

§ 4: Fernbleiben vom Unterricht/ausgefallener Unterricht

Versäumt der Kursteilnehmer Unterrichtsstunden, wird der Beitrag weder erlassen, noch zurückerstattet. Versäumte Stunden können - soweit verfügbar - in einem stufengleichen Kurs nachgeholt werden. Kann der Kursteilnehmer wegen einer Erkrankung oder Verletzung nicht am Unterricht teilnehmen, kann der versäumte Unterricht nach Ablauf der Vertragslaufzeit nachgeholt werden. Hierzu ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann beitragsfrei um den krankheits- bzw. verletzungsbedingt ausgefallenen Zeitraum.

Ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit- beispielsweise bei Sonderkursen- nicht möglich, erhält der Kursteilnehmer für die versäumten Unterrichtsstunden eine Gutschrift, die auf einen Kurs seiner Wahl angerechnet wird.

Ist es dem Kursteilnehmer wegen Schwangerschaft, Wohnort,-wechsel, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachträglich eintreten,-der Bewegungsunfähigkeit dauerhaft unmöglich, an dem Kurs teilzunehmen, ist er bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung berechtigt, mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Fällt der Unterricht aus, ist die Tanzschule DANCE LOFT berechtigt, Ersatztermine anzubieten.

§ 5: Verzug

Ist der Kursteilnehmer mit dem Kursbeitrag in Verzug, ist die DANCE LOFT berechtigt, den Teilnehmer bis zur Begleichung des offenen Betrages vom Unterricht auszuschließen. Der Ausschluss ist keine Kündigung, sodass der Kursbeitrag weder erlassen, noch zurückerstattet wird. Wenn der Kursteilnehmer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Kursgebühr in Verzug ist, ist die Tanzschule berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Den der Tanzschule DANCE LOFT, durch die Kündigung entstandenen Schaden hat der Kursteilnehmer zu tragen, d.h. die Kursgebühr für den Zeitraum bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung des Vertrages.

§ 6: Ausschluss vom Unterricht

Die Tanzschule DANCE LOFT behält sich vor, Teilnehmer, die den Tanzunterricht stören und/oder gegen die Hausordnung verstoßen, vom Unterricht und vom Aufenthalt in der Tanzschule auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Kursbeitrags.

§ 7: Kündigung

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Verträge mit fester Laufzeit sind für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Tanzschule DANCE LOFT gegenüber mindestens 3 Monate zum Ende der Laufzeit erfolgen. Für die Kündigung der jeweils folgenden Vertragslaufzeiten gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Nach der festen Laufzeit von 12 Monaten kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Verträge ohne feste Laufzeit (Kinder und Jugendliche) können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.

Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung in der Tanzschule DANCE LOFT.

DANCE LOFT by Mary
Dieselstraße 8
76327 Pfinztal

§ 8: Haftung

Der Aufenthalt in den Räumen der Tanzschule DANCE LOFT erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Tanzschule oder eines ihrer Angestellten vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dann haftet die Tanzschule DANCE LOFT nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9: Datenschutz

Der Kursteilnehmer willigt in eine Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Tanzschule widerrufen werden. Die Tanzschule DANCE LOFT verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu behandeln.

§ 10: Preise

Alle genannten Preise verstehen sich pro Person (außer Privatunterricht) und enthalten GEMA-Gebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 11: Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

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Bürozeiten: 9:00 - 12:00 Uhr
Trainings Zeiten: 16:00 - 21:00 Uhr
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